Wann können langjährig Versicherte endlich in Rente gehen? Erfahre jetzt, wie du deine Rente planst!

Du wünschst dir schon lange, dass du in den Ruhestand gehen kannst? Doch wann ist es möglich? Hier erfährst du alles, was du über den Eintritt in die Rente als langjährig Versicherter wissen musst. Lass uns gemeinsam herausfinden, wann du endlich deine tägliche Arbeit an den Nagel hängen kannst.

Du kannst schon in Rente gehen, wenn du eine bestimmte Anzahl an Jahren versichert warst. Diese Anzahl hängt von deinem Alter und deinem Geburtsjahr ab. Generell gilt: Je älter du bist, desto früher kannst du in Rente gehen. Wenn du vor 1952 geboren bist, kannst du ab 65 Jahren in Rente gehen. Wenn du nach 1952 geboren bist, kannst du ab 67 in Rente gehen.

45 Jahre gearbeitet? Gratuliere – Rente mit 45 Jahren möglich!

Du hast 45 Jahre fleißig gearbeitet und hast nun Anspruch auf eine Altersrente? Dann gratuliere ich Dir! Du kannst grundsätzlich früher in Rente gehen, als andere. Oft wird diese Art der Rente noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, da vor 1953 Geborene – ohne Abschläge – bereits mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Doch auch heutzutage kannst Du mit 45 Jahren Versicherungszeit in den Ruhestand treten. Allerdings hast Du dann einen Abschlag auf die Rente hinzunehmen. Überlege Dir daher gut, ob Du diesen Weg gehen möchtest oder ob Du lieber noch ein paar Jahre weiterarbeiten willst.

Vorzeitige Rente: 45 Beitragsjahre reichen nicht aus

Du kannst keine vorzeitige Rente beantragen, nur weil Du 45 Beitragsjahre aufweist. Auch wenn Du eine bestimmte Anzahl an Jahren an Beiträgen gezahlt hast, musst Du trotzdem noch eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, um eine vorzeitige Rente zu bekommen. Die Altersgrenze liegt meistens bei 63 bis 65 Jahren, abhängig vom gesetzlichen Rentensystem. Du solltest Dich also darauf einstellen, dass Du noch einige Jahre arbeiten musst, bevor Du Deine vorzeitige Rente beantragen kannst.

Gehe mit 63 Jahren in Rente: Wie es funktioniert

Du kannst schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn du vor 1953 geboren bist und 45 Jahre gearbeitet hast. Allerdings gelten hierfür ganz bestimmte Voraussetzungen. Um das Rentenalter zu erreichen, musst du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Solltest du vor 1953 geboren sein, hast du die Möglichkeit ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Ab dem Jahrgang 1954 wird das gesetzliche Rentenalter schrittweise angehoben. Wenn du vor 1960 geboren wurdest, kannst du mit 65 Jahren in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1961 erhöht sich das Rentenalter schließlich auf 67 Jahre.

45 Jahre gearbeitet? Mit 64 Jahren in Rente gehen? Ja!

Du fragst dich, ob du mit 64 Jahren in Rente gehen kannst, nachdem du 45 Jahre gearbeitet hast? Ja, das kannst du. Es gibt zwei Optionen. Entweder mit Abschlägen oder, falls du zwischen 1953 und 1963 geboren bist, kannst du auch abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Allerdings gibt es dafür noch einige weitere Kriterien, die du erfüllen musst. Zum Beispiel musst du mindestens 35 Jahre eingezahlt haben und die Altersgrenze für deine Rente muss erreicht sein. Es ist daher ratsam, dich vorher bei deiner Rentenversicherung zu informieren und alle weiteren Details zu klären.

langjährig versicherte in rente-Altersgrenze

Früher in Rente gehen? Ja! So kannst du dich absichern.

Du bist 1960 geboren und möchtest gerne schon mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen? Dann gibt es gute Nachrichten: Das ist völlig legal und du kannst problemlos eine Altersrente beantragen. Solltest du einmal zu denjenigen gehören, die nicht die volle Rente erhalten, kannst du dich durch eine Zusatzversicherung absichern. So kannst du dir sicher sein, dass du im Alter finanziell abgesichert bist. Informiere dich am besten bei deinem Versicherungsanbieter, welche Optionen dir zur Verfügung stehen. Achte darauf, dass du frühzeitig deinen Antrag stellst, damit du nicht auf einige Leistungen verzichten musst.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63

Du hast schon lange in Deutschland gearbeitet und möchtest früher in Rente gehen? Dann könnte die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 63 Jahren etwas für Dich sein. Seit 2014 gibt es dieses Modell, das es Menschen mit einer besonders langen Erwerbsbiografie ermöglicht, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Allerdings konnten nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, tatsächlich mit 63 Jahren in Rente – andere mussten auf ein Mindestalter von 65 Jahren warten. Inzwischen ist jedoch ein weiteres Modell dazugekommen: Seit 2018 können auch Menschen, die nach 1953 geboren sind, vorzeitig in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen können.

Abschlagsfreie Altersrente ab 2022: Jetzt beantragen!

Du hast dich schon lange auf deine Altersrente gefreut? Nun gibt es noch eine weitere Möglichkeit: die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ab dem Jahr 2022 wird sie in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar sein. Diese vorgezogene Altersrente kannst du vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beantragen. Allerdings musst du beachten, dass die Höhe der Altersrente im Vergleich zur Regelaltersrente etwas geringer ausfallen wird.

Abschlagsfreie Rente ab 63 für 1953 Geborene: Kriterien & Ausnahmen

Für alle, die im Jahr 1953 oder später geboren sind, gibt es die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente ab 63. Allerdings musst Du dafür ein paar Kriterien erfüllen. Zunächst musst Du 45 Beitragsjahre vorweisen können und zudem musst Du Deine Rente am 1. Juli 2014 begonnen haben. Solltest Du also zum Beispiel im Jahr 1954 geboren sein, aber erst im August 2014 Deine Rente angetreten haben, kannst Du nicht von der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren profitieren. Du musst dann in jedem Fall die regulären Abschläge in Kauf nehmen.

Rente mit 64 bei 1961 Geburtsjahr – Erfahre mehr!

Du hast 1961 als Geburtsjahr? Dann bist du bald in Rente. Mit 64 Jahren und 6 Monaten kannst du ohne Abschläge in Rente gehen, genauso wie bei der Rente mit Schwerbehinderung. Wenn du dein Arbeitsleben jedoch eher beenden möchtest, könnte die „kleine Schwester“ der Rente nach 45 Jahren eine Option für dich sein. Allerdings solltest du dann keine Schwerbehinderung haben, um Anspruch auf diese Rente zu haben. Informiere dich am besten genauer über die verschiedenen Möglichkeiten, um die beste Wahl für dich zu treffen.

45 Jahre gearbeitet und Jahrgang 1959? Renteneintritt schon mit 64 möglich

Hast du schon 45 Jahre gearbeitet und bist du Jahrgang 1959? Dann ist es möglich, schon mit 64 Jahren und zwei Monaten in Rente zu gehen, ohne dass dir dafür Abzüge gemacht werden. Du kannst dann zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Allerdings musst du ab dem 63. Lebensjahr mindestens 45 Jahre gearbeitet haben, um Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente zu haben. Wenn du also noch nicht 45 Jahre gearbeitet hast, aber schon bald 63 wirst, solltest du dir überlegen, noch ein paar Jahre länger zu arbeiten, um den abschlagsfreien Renteneintritt zu erreichen.

 Alt-Attribut für Renteneintritt nach langjähriger Versicherung

Erhöhe Deine Rente: Berechne Sie Aus Deinem Versicherungsleben

Die Höhe deiner Rente basiert nicht auf den Beiträgen deiner letzten Arbeitsjahre. Stattdessen wird sie aus deinem gesamten Versicherungsleben berechnet. Wenn du in den letzten Jahren vor der Rente am meisten verdienst, dann wird deine Rente entsprechend höher ausfallen. In den Jahren vor der Rente, in denen du mehr verdienst, kannst du deine Rente noch weiter steigern, indem du deine Beiträge erhöhst. So kannst du sicherstellen, dass du in Zukunft eine finanzielle Sicherheit hast.

Rechne sorgfältig, wann du in Rente gehst

Du solltest auf jeden Fall genau rechnen, wenn du überlegst, wann du in Rente gehst. Denn für jeden Monat, den du früher gehst, verringert sich deine Rente um 0,3 Prozent und das dauerhaft. Solltest du dich fit genug fühlen, um sogar noch länger zu arbeiten, kommt das deiner Rente zugute. Denn jede länger gearbeitete Monat wird dir später in Form einer höheren Rente zu Gute kommen.

Rentner: Frühzeitiger Rentenbeginn ab 50 Jahren möglich

Hey Rentner, aufgepasst: Ab dem 1. Juli 2017 könnt ihr eure Abschläge bei einem frühzeitigen Rentenbeginn mit Sonderzahlungen erst ab 50 Jahren ausgleichen. Damit ist die Grenze um 5 Jahre gesenkt worden. Bisher musstet ihr mindestens 55 Jahre alt sein, um die Abzüge auszugleichen. Also überlegt euch gut, wie ihr eure Rente planen wollt. Es kann sich für euch lohnen, früher oder später in den Ruhestand zu gehen. Informiert euch am besten genau, welche Vorteile euch das jeweilige Konzept bringt und wählt dann die für euch beste Option.

Unterstützung für ältere Arbeitslose: 58er-Regelung und mehr

Du hast schon von der 58er-Regelung gehört? Bei dieser sah der Staat vor, dass Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II beziehen können. Dazu müssen sie der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter gegenüber erklären, dass sie auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Dadurch konnten sie auch dann staatliche Unterstützung erhalten, wenn sie selbst nicht mehr nach einer neuen Beschäftigung aktiv suchen mussten. Auch wenn die 58er-Regelung mittlerweile abgeschafft ist, gibt es aber weiterhin viele Möglichkeiten für ältere Arbeitslose, Unterstützung vom Staat zu erhalten – wenn sie denn wollen. Also, wenn du älter als 58 bist und arbeitslos, lohnt es sich, sich im Jobcenter zu informieren.

Grundsicherung in Deutschland: Keine Arbeit, kein Problem

Stimmt es wirklich, dass man ohne jegliche Arbeit keine Rente erhält? Ja, das ist in der Tat der Fall. Aber zur Beruhigung aller: In Deutschland gibt es eine Grundsicherung, die jedem gewährt wird, der in seinem Leben nicht gearbeitet hat. Mit dieser Grundsicherung wird sichergestellt, dass niemand aufgrund fehlender Arbeit ins Bodenlose fällt. Darüber hinaus kann man auch eine Grundsicherung beantragen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Somit sorgt der Staat auch hier für eine gewisse Absicherung.

Mehr Grundrentenzeiten? Bis zu 80% des Durchschnittsverdienstes als Zuschlag!

Du hast 33 Jahre und mehr Grundrentenzeiten? Dann bekommst du einen Zuschlag, der sich an deiner Grundrentenzeit orientiert. Der Begrenzungswert beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, was 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich der Begrenzungswert gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, was 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Wenn du also 35 Jahre und mehr Grundrentenzeiten hast, profitierst du am meisten.

Rente in Deutschland: Einheitlicher Rentenwert ab 2023

Nach den jüngsten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund wird die Rente ab dem 01. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent steigen. Dies bedeutet, dass endlich ein einheitlicher Rentenwert für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gilt. Damit wird eine gleichberechtigte Behandlung aller Rentnerinnen und Rentner gewährleistet und ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Rente gemacht.

Erhalte 2 Jahre vor Rentenbeginn DRV-Rentenbeiträge

Auch wenn die letzten zwei Jahre vor dem Beginn der Rente nicht als Wartezeit anerkannt werden, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in dieser Zeit trotzdem Rentenbeiträge auf Dein Konto. Diese werden in gewohnter Höhe, also auf Grundlage von 80 Prozent Deines letzten Bruttogehalts, überwiesen. Schon während der Wartezeit kannst Du also von Deiner Rente profitieren und Dir schon einmal etwas gönnen.

Fazit

Das kommt ganz auf dein Alter und deine Anzahl an Beitragsjahren an. Wenn du mindestens 65 Jahre alt bist und 45 Beitragsjahre hast, kannst du in Rente gehen. Wenn du jünger als 65 Jahre bist, kannst du schon früher in Rente gehen, aber du musst dann mehr Beitragsjahre haben. Es kann sein, dass du sogar schon mit 63 Jahren und 40 Beitragsjahren in Rente gehen kannst. Es lohnt sich, das bei deiner Rentenversicherung zu checken, dort können sie dir dann genau sagen, wann du in Rente gehen kannst.

Du siehst, dass langjährig versicherte Menschen ab einem bestimmten Alter in Rente gehen können. Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit das möglich ist. Es ist wichtig, dass du deine Optionen kennst und die Antragsformulare ausfüllst, so dass du möglichst früh in Rente gehen kannst.

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